Die neue HOAI 2009


Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 der von der Bundesregierung am 29. April diesen Jahres beschlossenen HOAI zugestimmt. Die HOAI in ihrer sechsten Novelle bleibt damit weiterhin verbindliches Recht, gilt aus europarechtlichen Gründen zukünftig jedoch nur für Planer mit Sitz im deutschen Inland. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist noch im Juli zu erwarten. Nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger ist zukünftig bei der Ermittlung der Baukosten die aktuelle DIN 276 Stand 2008 zu verwenden. Die DIN 276 Stand 81 hat ausgedient.

Bezüglich der Übergangsregelung verweist die Bundesregierung auf § 55 der neu verabschiedeten HOAI: „Die Verordnung gilt nicht für Leistungen, die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar.“

Es wurden über einhundert Neuerungen bzw. Änderungen für die HOAI 2009 beschlossen und verabschiedet.

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